Aufenthalt für eine Berufsausbildung

Aufenthalt für eine Berufsausbildung

Für wen gilt diese Regelung?

 

In Deutschland gibt es fast 350 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Eine qualifizierte Berufsausbildung dauert mindestens 2 Jahre. Eine Berufsausbildung ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden.

Wenn Sie eine Berufsausbildung absolvieren wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die weiter unten genauer erklärt werden.

Wenn Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abschließen, kann die Ausländerbehörde Ihre Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr zur Arbeitsplatzsuche verlängern oder in eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung umwandeln.

Ausbildungsplatz

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung muss ein Ausbildungsvertrag vorliegen. Die Ausbildung muss qualifiziert sein, also mindestens 2 Jahre dauern und muss zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. Das Bundesinnenministerium schreibt dazu, dass bestimmte schulische Leistungen keine Voraussetzung seien, sondern die Ausbildungsstelle selbst prüfe, ob die oder der Auszubildende geeignet ist.

Lebensunterhaltssicherung

Die duale Berufsausbildung wird in der Regel vergütet, somit kann der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert werden. Wohnt der*die Auszubildende aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit seinen*ihren Eltern zusammen und erhält eine entsprechend geringe Ausbildungsvergütung, kann zusätzlich auch Bundesausbildungsbeihilfe beantragt werden. Der Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, muss aber im Gegensatz zu BAföG nicht zurückgezahlt werden. Denkbar ist auch, dass der Betrieb beispielsweise ein Zimmer zur Verfügung stellt, sodass dann die Ausbildungsvergütung ausreichend ist. Außerdem kann eine zusätzliche Beschäftigung, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat, mit maximal 10 Stunden pro Woche aufgenommen werden.

Sprachkenntnisse

Um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung zu bekommen, muss man Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen können. Für die Ausbildung zur Pflegefachkraft sind in der Regel sogar B2-Kenntnisse erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen aber nicht zwingend schon vor der Visumerteilung nachgewiesen werden, denn diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt auch zum Besuch eines berufsbezogenen Deutschsprachkurses als Vorbereitung auf die Ausbildung.

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

In der Regel muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen, bevor eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung erteilt werden kann. Dabei prüft sie zum einen, ob die oder der Auszubildende zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt wird. Zum anderen prüft sie bei der sogenannten Vorrangprüfung, ob eine andere Person – aus Deutschland oder der EU – für diese Stelle in Frage kommt. Wenn keine bevorrechtete Person für die Stelle geeignet ist, gilt die Vorrangprüfung als bestanden.

Pass und geklärte Identität

Für die Ausstellung des Visums und später der Aufenthaltserlaubnis muss die Identität der Person geklärt sein, außerdem muss ein Reisepass vorliegen.

Kein Ausweisungsinteresse

Es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen, etwa die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (z.B. bei Straftaten).

Kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot

Hat eine Person schon einmal in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat z.B. Asyl beantragt, darf sie von dort nicht abgeschoben worden sein, da dann in diesem Fall eine Einreisesperre besteht. Besonders aufpassen muss man nach einer Ablehnung von Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, denn dann sind bestimmte Aufenthaltserlaubnisse gesperrt, sogar wenn die Person noch nicht abgeschoben wurde. Wenn eine Einreisesperre besteht, muss im Einzelfall geschaut werden, wie diese möglicherweise verkürzt werden kann.

Einreise mit dem erforderlichen Visum

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken ist erforderlich, dass die Person mit einem entsprechenden Visum eingereist ist. Dies gilt auch, wenn ein kurzfristiger Aufenthalt mit einem Touristenvisum oder sogar visumsfrei möglich ist.